Die Auslegung des Begriffes „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ ist nicht abschließend Unterliegt sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen Gemeinden können neue Aufgaben im Rahmen des Begriffes „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ wahrnehmen Hier wird von „Aufgabenfindungsrecht“ der Gemeinden oder Recht zur „Spontanität“ (Wahrnehmung unbesetzter Aufgaben) gesprochen Beispiele für neuere Entwicklungen: Breitbandversorgung / Schnelles Internet Betrieb medizinischer Versorgungszentren Digital gesteuerte Verkehrsangebote im ÖPNV